Nach einem Filterwechsel fragt Sie der Entsorger üblicherweise, wie die zu entsorgenden Filtermaterialien deklariert sind. Die Frage nach diesem EAV-Schlüssel kommt für Sie überraschend, weil sich der Entsorger in seinem Handwerk auskennen sollte. Der Entsorger sollte die EAV-Schlüssel kennen.
Was dabei oft nicht bedacht wird: Der Entsorger weiß nichts über Ihre Einsatzstoffe, wie Sie die Stoffe verarbeiten, und schon gar nichts über die Stoffe, die letztlich im Gewebefilter hängen bleiben. Und Sie wiederum können die, für Ihren Betrieb passende EAV-Nummer auch nicht aus dem Ärmel schütteln.
Hier schließt WOLFFTEC diese Lücke, indem Ihr Abfall an Filtermaterial eindeutig dem EAV-Schlüssel zugeordnet wird.
Sie finden hier beispielhaft Zuordnungen einiger Abfälle an Filtermaterial zu EAV-Schlüsseln:
Abfall Filtermaterial | EAV-Schlüssel |
Filterstäube aus Kohlefeuerung | 10 01 02 |
Filterstäube aus Feuerung mit unbekanntem Holz und Torffeuerung | 10 01 03 |
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus Rauchgasentschwefelung in fester Form | 10 01 05 |
Filterstäube aus Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten | 10 01 16 |
Filterstäube aus Abfallmitverbrennung, alle übrigen | 10 01 17 |
Filtermaterialien, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (Staubabbscheidung mineralische Stoffe) | 15 02 02 |
Filtermaterialien, die nicht unter 15 02 02 fallen (Staubabbscheidung mineralische Stoffe) | 15 02 03 |
Filterstäube und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung | 19 04 02 |
Sollten Sie Ihre Anwendung dort nicht gefunden haben, dann helfen wir Ihnen gerne. Rufen Sie jetzt an: 0228-96504496.